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  Regelwerk
 

Regelwerk/Finanzordnung Exclusiv-Poker e.V.

Stand: 01.05.08

§ 1

Mit den Bedingungen und Punkten des Vereins darf nur am festgelegten Vereinsspielort und an den festgelegten Wochenterminen bzw. zuvor angekündigten Sonderveranstaltungen gespielt werden.

 § 2

Zweck des Vereins ist das gemeinnützige und nicht Glücksspiel orientierte Entdecken, Erlernen und Spielen von Poker, sowie dessen Imagepflege als Gesellschaftsspiel.

Jeglicher Geldeinsatz und Geldwetten, auch Nebenwetten, sind strikt untersagt. Zuwiderhandlung kann mit sofortigem Ausschluss vom Verein geahndet und zur Anzeige gebracht werden und muss einem Vorstandsmitglied gemeldet werden. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen können in der Vereinssatzung nachgelesen werden.

§ 3

Gespielt wird nach den üblichen geltenden Regeln von Hold’em Poker. Abweichende Spiele werden außerhalb der Ligalisten gewertet.

§ 4

Spieltische und Spielchips sind Eigentum des Vereins und können nur Vollmitgliedern während der Trainingszeiten und für private Zwecke darüber hinaus zur Verfügung gestellt werden.

§ 5

Vorstandsmitglied wird, wer eine organisatorische oder verantwortungsvolle Position innerhalb des Vereins inne hat und auf der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt wird. Der Vorstand bestimmt selbst, ob weitere Vorstandsmitglieder benötigt werden. Diese werden im Verein per Stimmenwahl gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus oder tritt zurück, entscheidet der Vorstand, ob ein Ersatz notwendig erscheint.

 § 6

Der Verein finanziert sich aus Beiträgen.

Gewinne im Verein sind nicht geplant oder gewollt, ausgenommen davon sind Einnahmen für Einkäufe von Verpflegung und Getränken, sowie Rücklagen für Vereinsfeiern, Spielmaterial, etc.

Überschüssige Einnahmen durch Beiträge können am Ende des Jahres gemeinnützig gespendet oder ins nächste Kalenderjahr übernommen. Nutznießer werden im Verein vorgeschlagen und in der Mitgliederversammlung abgestimmt. 

§ 7

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge pro Jahr (Beschluss 01.05.2008), zahlbar in Summe für die restlichen Monate des Jahres ab Eintritt in den Verein, betragen aktuell:

Vollmitglied:     240,-  €

Sondermitglied-, Schüler, Azubis, Studenten, Rentner (auch Behindertenausweis):  120,-  €

Außerdem fällt für Neumitglieder eine Aufnahmegebühr von insgesamt 10 € an, die zum essenziellen Teil zur Anschaffung von Vereinskleidung verwendet wird. Diese Gebühr muss vor dem ersten offiziellen Spiel im Verein entrichtet worden sein und kann nach Unterzeichnung des Mitgliedsantrages nicht mehr erstattet werden, sollte dieser zurückgezogen werden.

Für die Sit & Go- oder Multitable-Tische ist ein Buy in zu zahlen. Dieser wird durch Aushang bekannt gegeben.

Die Beiträge und Gebühren sind grundsätzlich im Ganzen zu entrichten. Ausnahmeregelungen sind mit dem Vereinsvorstand abzusprechen.

Wird der Beitrag nicht binnen spätestens 4 Wochen nach Aufnahme im Verein gezahlt, wird das Mitglied auf Probe aus der Datenbank gelöscht. Für Vollmitglieder gilt: Wurde der fällige Beitrag 4 Wochen nach Beginn eines neuen Jahres nicht gezahlt und liegt keine schriftliche Kündigung vor, leitet der Vorstand ein Mahnverfahren ein, das mit weiteren Kosten für das Mitglied verbunden sein kann.

§ 8

Die Beiträge können je nach Finanzlage und Bestätigung durch den Revisor jederzeit geändert werden. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet und neu eingefordert. Bei gleichzeitigem Austritt aus dem Verein verfällt die Forderung.

§ 9

Die Beiträge werden bis zum Ende des laufenden Halbjahres im Ganzen und im Voraus per Barzahlung dem Kassenwart/Finanzvorstand in bar gegen Quittung überreicht. Gleiches gilt für die einmalige Aufnahmegebühr. Für Neu/Probemitglieder gilt die Sofort-Regelung: Entrichtete Aufnahmegebühr und Beitrag führen zur Mitgliedschaft und damit erst zur erstmaligen Wertung in der Vereinsliga.

§ 10

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und in der Satzung vorgeschrieben. Die fürs laufende Jahr gezahlten Beiträge und die Aufnahmegebühr können grundsätzlich nicht erstattet werden, Ausnahmen kann der Vorstand beschließen. Der Austritt geschieht durch Tod, Ausschluss aus dem Verein oder schriftliche Kündigung an ein Vorstandsmitglied. Dies kann auch per Email mit Sendebestätigung erfolgen.

Kündigungen können nicht rückwirkend eingereicht werden und sollten den Vorstand rechtzeitig, möglichst 2 Monate vor Beginn des neuen Jahres erreichen.

§ 11

Regeln beim Spiel:

-Es gilt allgemeine Pokeretikette.

-Es gibt grundsätzlich keine Vorschrift bei Kleidung, es sei denn bei besonderen Anlässen vorher angekündigt.

-Zuschauer und zuschauende Spieler haben die gebotene Stille zu wahren und den Spielern die Möglichkeit zu geben sich zu konzentrieren, es sei denn, sie bemerken einen Fehler oder Betrugsversuch.

-Hände dürfen erst nach dem jeweiligen Spiel diskutiert werden, Kommentare zu Spielzügen sind nicht verboten, sollten jedoch bis nach der Aktion verschoben werden.

-Eine einem anderen Spieler gezeigte Hand, auch wenn dieser nicht mehr in der Runde ist, gilt als Fold.

-Karten müssen nur gezeigt werden, wenn die geltenden Regeln es vorschreiben (Turnier).

-Spieler, die sich vom Tisch entfernen ohne das Spiel zu verlassen, werden wenn möglich geschoben und ansonsten gepasst, blinds und antes müssten weiter gezahlt werden. Aufstehen gilt nicht als Fold.

-Spielkarten haben den Tisch nicht zu verlassen, alles andere gilt als Fold, Getränke haben den Tisch nach Möglichkeit nicht zu berühren.

-Über die weitere Mitgliedschaft von Mitgliedern, die sich anderen Spielern gegenüber entgegen guter Manieren, ohne Respekt oder anderweitig fehl verhalten, wird im Vorstand abgestimmt. Mögliche Folgen sind Abmahnung oder Ausschluss vom Verein. Auch Veruntreuung von Vereinsmaterial kann zum sofortigen Ausschluss mit anschließenden rechtlichen Mitteln führen.

§ 12

Lediglich die Mitgliedsnummern und Vornamen der Mitglieder werden auf der Homepage veröffentlicht. Die Veröffentlichung von Familiennamen und Adressen wird aus Datenschutzgründen grundsätzlich verhindert. Öffentliche wie nicht öffentliche Bekanntmachungen im geplanten Forum auf der Homepage sollten von jedem Mitglied aufmerksam gelesen und vertraulich behandelt sowie verinnerlicht werden.

Auch im Umgang mit dem Forum ist Sorgfalt geboten. Kommerzielle Werbung, Hinweise auf illegales Glücksspiel und rechtswidrige Inhalte sind nicht erlaubt und werden sowohl gelöscht als auch rechtlich geprüft.

Der Missbrauch von (Email-)Adressen und weiteren Daten von Mitgliedern wird rechtlich verfolgt.

Verantwortliches Organ für die Inhalte der Homepage ist der Vorstandsvorsitz. Haftung wird nicht übernommen für Links von Partnern und Seiten, die ein Banner auf der Homepage www.exclusiv-poker.de / www.poker-spass.de.tl besitzen.

§ 13

Sponsor kann jede geschäftsfähige Person oder Organisation werden, die als Spende oder zum Zwecke der Werbung ein Sach- oder Kapital-Sponsoring anbietet. Ein Sponsoring wird mit dem Verein in Vertretung durch den Vorstand beschlossen. Zuwendungen dienen allein dem Verein, sodass jedes Mitglied die Möglichkeit hat, davon zu profitieren. Informationen dazu auf unserer Homapage.

§ 14

Gäste und Unentschlossene dürfen an einem Spieltag als Gast mit an den Turniertischen spielen. Weitere Informationen dazu sind  auf unserer Homepage zu finden. 

§ 15

„Mitglied auf Probe“ ist derjenige, der seinen Mitgliedsbeitrag und/oder Aufnahmegebühr noch nicht entrichtet hat, jedoch den Mitgliedsantrag ausgefüllt hat. Die Verpflichtung wird als rechtlich bindend angesehen.

Mitglieder auf Probe können erst am Spielbetrieb teilnehmen, wenn der Beitrag entrichtet worden ist. Die Ausnahme davon ist das einmalige Spiel als Gast.

§ 16

Mitgliedern auf Probe kann die Vereinsmitgliedschaft ohne Angabe von Gründen durch den Vorstand gekündigt werden. Vorausgezahlte Aufnahmegebühren werden in diesem Fall ersetzt. Bei zu vielen Aspiranten auf eine Vollmitgliedschaft behält es sich der Verein vor, Auswahlturniere zwischen den Probemitgliedern zu veranstalten und nur eine begrenzte Anzahl von Probemitgliedern zu Vollmitgliedern mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten zu ernennen.

Dies soll die Ernsthaftigkeit und Konkurrenz im Verein fördern.

§ 17 

Jedes Mitglied sollte daran interessiert sein, unser detailliertes Ligasystem genau einzuhalten, Fehler zu vermeiden und ständig mit zu überprüfen. Fehlende Punkte oder falsche Rechnungen gegen auf Kosten des Nervenkostüms der Punkteverwalter und damit auf Kosten der guten Stimmung im Verein. In unserem Ligasystem gibt es die Regelung zum Verfahren bei falscher Dokumentation zu finden.

Des Weiteren wird von jedem Mitglied ein Engagement im Verein erbeten, was die Einführung neuer Mitglieder und Planung von Veranstaltungen betrifft.

 § 18

Beim vom Verein ausgetragenen Extraturnieren (Multi Table Tournaments) kann der Vorstand jedes Jahr Sonderpreise ausloben.

Die Anzahl der Multi Table Turniere ist theoretisch unbeschränkt. Die praktische Vorplanung sieht 1 offizielles, großes MTT pro Saison (4 Monate) vor. Im Gegensatz zu zwischendurch gespielten MTTs ist hier die Teilnahme als Freeroll zu werten und es gibt keine alternative Spielvariante am Anfang des Abends. Ausgeschiedene Mitglieder können selbstverständlich zu den üblichen Gegebenheiten Tische eröffnen.

Kleine Sachpreise, Pokale und Verpflegung können von Beiträgen oder über Sponsoring und Spenden finanziert werden.

§ 19

Das Ligasystem:

Über eingelöste EP-Punkte, Gewinn und Verlust führt der jeweilige Spiellistenverwalter genaue Dokumentation.

Spiellistenverwalter kann jedes Vollmitglied des Vereins sein. Der Spiellistenverwalter bestimmt die Modalitäten des laufenden Spieltisches und dokumentiert sie.

Die Spiellisten werden am Ende des Spielabends oder nach Vereinbarung an den Verwalter des Vereins abgegeben, der sie gegenrechnet, nach geltender Ligasystem-Regelung bei Falschrechnung verfährt und die Ergebnisse für jeden zugänglich auf der Homepage veröffentlichen lässt.

Um das System, aus dem die Liga gebildet wird einzusehen, schauen Sie bitte unter LIGASYSTEM auf der Homepage!

§ 20

Mit der Unterzeichnung des Antrags auf Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die aktuell gültige Satzung und das Regelwerk inkl. Ligasystem an. Die Satzung kann jederzeit im Verein eingesehen werden.

Mindestens jährlich findet eine Mitgliedervollversammlung statt, bei der über Änderungen des Regelwerks diskutiert wird und Aktualisierungen beschlossen werden.

Stand und Rechtsgrundlage des Regelwerkes ist die Satzung in letzter Aktualisierung, einsehbar im Verein.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 
 
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